Einzureichende Unterlagen
Zur Ausstellung Ihrer Leistungsbescheinigung benötigen die BAföG-Beauftragten des Instituts für Religionswissenschaft folgende Unterlagen:
- eine aktuelle Bescheinigung des Akademischen Prüfungsamtes über die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- alle Studien- und Prüfungsleistungen in Kopie, die nicht auf der aktuellen Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet sind
Richtwerte
In der Regel sollten Sie im Fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang zum Ende des dritten bzw. vierten Fachsemesters folgende Leistungsstände nachweisen können:
Religionswissenschaft
Als Erstfach | Als Zweitfach | |
---|---|---|
Leistungsstand zum Ende | 45 LP | 35 LP |
Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters | 65 LP | 45 LP |
Leistungsstand zum Ende des 5. Fachsemesters | 85 LP | 50 LP |
Werte und Normen
Als Erstfach | Als Zweitfach | |
---|---|---|
Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters | 50 LP | 35 LP |
Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters | 70 LP | 45 LP |
Leistungsstand zum Ende des 5. Fachsemesters | 85 LP | 55 LP |
Bafög-Beauftragte
Apl. Prof. Dr.phil. Christa Frateantonio
BAFÖG Officers
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Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
30167 Hannover
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