Fehlen bei Prüfungen/ Prüfungsrücktritt
Sie sind verpflichtet, dann an Prüfungen teilzunehmen, wenn eine Prüfung begonnen hat. Bei Prüfungshausarbeiten und Prüfungsessays ist dies der Tag der Ausgabe des Prüfungsthemas.
Klausuren und mündliche Prüfungen sind Stichtagsprüfungen. Fehlen Sie bei Stichtagsprüfungen, sind keine Atteste oder Entschuldigungen beizubringen. Die Prüfung gilt als nicht angetreten, der Versuch wird nicht gezählt.
Genauere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten des Prüfungsamts.