Fehlen bei Prüfungen/ Prüfungsrücktritt

Um an Prüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie sich für diese beim Prüfungsamt anmelden. Wenn Sie an einer angemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie sich wieder abmelden. Melden Sie sich nicht ab und erscheinen nicht zur Prüfung bzw. geben die Prüfungsleistung nicht ab, gilt die Prüfung als Durchgefallen. Die Abmeldemodalitäten unterscheiden sich je nach Prüfungsform. Genauere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten des Prüfungsamts.