Die Prüfungsordnung bzw. Praktikumsordnung für den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang sieht zwei Arten von Praktika vor: ein außeruniversitäres Praktikum ("berufsfeldrelevantes/berufsfeldbezogenes" Praktikum) sowie ein allgemeines Schulpraktikum (ASP).
Je nach Schwerpunktsetzung im FüBa sind unterschiedliche Praktika zu absolvieren.
Bei Wahl eines schulischen Schwerpunkts sind ein vierwöchiges außeruniversitäres Praktikum sowie ein vierwöchiges allgemeines Schulpraktikum abzuleisten.
Bei Wahl eines außerschulischen Schwerpunkts sind entweder zwei vierwöchige oder ein achtwöchiges außeruniversitäres Praktikum abzuleisten.
Belegt man zudem den Schwerpunkt Berufsorientierung im Rahmen des Moduls Praxisorientierung, muss ein weiteres Praktikum im Umfang von mindestens sechs Wochen absolviert werden.
Zu den beiden Praktikumstypen ASP und außerschulisches Praktikum finden Sie im Folgenden genaue Informationen: