Die Bachelorarbeit wird im Erstfach innerhalb des Moduls "Bachelorarbeit" erstellt.
Sie können dieses Modul jederzeit beginnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Sie sind im Studiengang immatrikuliert (und nicht im Urlaubs- oder Freisemester).
2. Sie haben mindestens 110 LP erreicht, die beiden Einführungsmodule und mindestens zwei Wahlpflichtmodule abgeschlossen.
Welche Optionen gibt es in den zwei Fachprofilen?
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BA-Arbeit im Profilbereich "Werte & Normen"
Wenn Sie den schulischen Profilbereich (Lehramt "Werte und Normen") im Erstfach belegt haben, können Sie die Bachlorarbeit in einer der drei Bezugswissenschaften (Religionswissenschaft, Philosophie und Soziologie) verfassen.
Die auf dieser Seite aufgeführten Regelungen beziehen sich auf eine Arbeit im Bereich der Religionswissenschaft.
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BA-Arbeit im Profilbereich "Religionswissenschaft"
Wenn Sie den fachwissenschaftlichen Profilbereich (d.h. den grundständigen Fachstudiengang Religionswissenschaft) im Erstfach belegt haben, schreiben Sie Ihre Bachelorarbeit in der Religionswissenschaft.
Wichtige Vorbereitungen
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Wie finde ich eine Prüferin bzw. einen Prüfer für meine BA-Arbeit?
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit am Institut für Religionswissenschaft schreiben wollen, lesen Sie bitte aufmerksam unsere Merkblätter und informieren Sie sich vorab über mögliche Themenbereiche und Prüfende.
Alle Professorinnen und Professoren sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Religionswissenschaft können prinzipiell eine Prüfung und damit die Betreuung Ihrer Arbeit übernehmen.
Die möglichen Themen orientieren sich dabei an den Forschungs- und Lehrprofilen der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Instituts. Diese können auf den einzelnen Profilseiten im Personenverzeichnis eingesehen werden.
Bitte beachten SieThemen, die außerhalb dieser Schwerpunkte liegen, können in der Regel nicht betreut werden.
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Wie bereite ich die Anmeldung meiner BA-Arbeit vor?
Eine Bachelorarbeit wird von jeweils zwei Prüfenden betreut. Zunächst gehen Sie eigenständig auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Instituts für Religionswissenschaft zu und erörtern in einer Vorabklärung, ob eine Betreuung und Prüfung Ihrer Bachelorarbeit möglich ist.
Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus der Religionswissenschaft selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten (Prüfungsordnung 2016, § 7, Abs 1). Daher besteht die Aufgabe der Prüfenden in erster Linie darin, Ihnen ein Prüfungsthema auszugeben und die fertige Arbeit zu bewerten.
Sie können das Thema Ihrer Arbeit insofern mitbestimmen, als dass Sie den Erstprüfer oder die Erstprüferin anhand dessen bzw. deren Themenschwerpunkten auswählen.
In einem Vorgespräch mit dieser Person werden dann formale Fragen wie z. B. der Zitationsstil oder die Gestaltung der Arbeit geklärt. Auch können Sie darin teilweise eigene Themenvorschläge bzw. Eingrenzungen vorbringen, die im Kontext der jeweiligen Schwerpunkte verortet sein müssen.
In einem solchen Fall bietet es sich an, ein ausgearbeitetes Exposé vorab einzureichen. Ob dies möglich und gewünscht ist, klären Sie bitte mit Ihrer Erstprüferin oder Ihrem Erstprüfer ab. Diese geben dann das festgelegte Thema der Bachelorarbeit nach Anmeldung der Arbeit aus.
Haben Sie sich mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter darauf geeinigt, dass sie bzw. er die Funktion der bzw. des Erstprüfenden übernimmt, suchen sie sich in Absprache mit dieser Person eine Zweitprüferin oder einen Zweitprüfer.
Im Anschluss können Sie die erste Seite das Formblatt zur Ausgabe einer Bachelorarbeit / Antrag auf Zulassung ausfüllen und beim Prüfungsamt einreichen. Dort wird geprüft ob alle Vorbedingungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird dies vom Prüfungsamt bestätigt.
Mit der Bestätigung der Zulassung zur Bachelorarbeit durch das Prüfungsamt können Sie von der bzw. dem Erstprüfenden die dritte Seite des Formblattes ausfüllen lassen. Auf dieser wird das Thema der Bachelorarbeit bekanntgegeben. Das komplett ausgefüllte Formblatt muss dann umgehend beim Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte bedenken Sie, dass beide Prüfenden das Formblatt unterschreiben müssen. Planen Sie daher entsprechend Zeit ein.